Teilnahme- und Servicegebühren 2025

Anmeldegebühren

Anmeldegebühren

EUR 350 zzgl. MwSt.
pro Einreichung (inklusive digitale Aufbereitung)

EUR 300 zzgl. MwSt.
Frühbucher-Tarif pro Einreichung bis 28. März 2025 (inklusive digitale Aufbereitung)

In Ausnahmefällen können in der Kategorie »Communication« digitale
Daten wie Filme, Webseiten, Apps etc. eingereicht werden.

Servicegebühren

Im Falle einer Auszeichnung fallen folgende obligatorische Servicegebühren an:

»Winner«

Servicegebühr »Winner«


1.900 EUR zzgl. MwSt.


Die Auszeichnung beinhaltet:

  • – Nutzung des »Winner«-Labels
  • – Zwei personalisierte Urkunden
  • – Zugang zu unseren exklusiven Marketing Services
  • – Eintrag im Katalog sowie ein Belegexemplar (pro Anmelder)
  • – Präsentation des prämierten Projekts/Produkts im ICONIC Directory
  • – Umfassende Pressearbeit und Social Media-Kommunikation rund um den Award
  • – Einladung zur Preisverleihung, Möglichkeit eines professionellen Gewinnerfotos und digitale Präsentation des ausgezeichneten Projekts/Produkts im Anschluss an die Verleihung

»Best of Best«

Servicegebühr »Best of Best«


2.500 EUR zzgl. MwSt.


Die Auszeichnung beinhaltet:

  • – Nutzung des »Best of Best«-Labels
  • – Zwei personalisierte Urkunden, eine in einem hochwertigen Rahmen
  • – Zugang zu unseren exklusiven Marketing Services
  • – Eintrag im Katalog sowie ein Belegexemplar (pro Anmelder)
  • – Präsentation des prämierten Projekts/Produkts im ICONIC Directory
  • – Exklusive Pressearbeit und Social Media-Kommunikation rund um den Award
  • – Einladung zur Preisverleihung, Überreichung der Preisskulptur auf der Bühne, Entgegennahme der Urkunde, Aufnahme eines professionellen Fotos auf der Bühne

Förderprogramm

Der Rat für Formgebung bietet allen Kleinunternehmen und Start-Ups die Möglichkeit, sich durch einen Förderantrag von den möglicherweise anfallenden Gewinnergebühren befreien zu lassen.

Unser Förderprogramm

Der Rat für Formgebung bietet allen Kleinunternehmen und Start-Ups die Möglichkeit, sich durch einen Förderantrag von den möglicherweise anfallenden Gewinnergebühren für die Auszeichnungen »Winner« und »Best of Best« befreien zu lassen.

Die Freistellung erfolgt nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Voraussetzung ist, dass der Jahresumsatz in den letzten beiden Jahren jeweils nicht mehr als € 50.000,00 betrug.

Der Antrag muss bis zum 11. April 2025 gestellt werden (Eingang beim Rat für Formgebung).

 

Hier geht es zum Antrag auf Förderung.

Detaillierte Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen 2025.

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